Bau einer Mobilfunkanlage; Prüfungspflicht eines kantonalen Verwaltungsgerichts
Auszug
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 29.11.2005
Relevante Erlasse
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Allgemein
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Allgemein
Leitsätze
Ein kantonales Verwaltungsgericht, das eine Beschwerde gegen den Bau einer Mobilfunkanlage zu behandeln hat, verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht, wenn es darauf verzichtet, die von den Beschwerdeführern eingereichten neuen Publikationen zu den Auswirkungen nichtionisierender Strahlen materiell näher zu prüfen. Es muss lediglich prüfen, ob die zuständigen Fachbehörden des Bundes ihr Ermessen bzw. ihren Beurteilungsspielraum in dieser Sache missbraucht haben oder ob sie in pflichtwidriger Weise untätig geblieben sind (E. 4).
Zeitschrift URP
URP 2006 168
Publikationsart
Entscheid