Mobilfunkanlagen; bau- und planungsrechtliche Möglichkeiten der Gemeinden
Hinweis
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 10.01.2007, BGE 133 II 64
Relevante Erlasse
SR 784.10, Fernmeldegesetz (FMG)
(30.04.1997)
Art. 1
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Anhang 1 Ziff. 6
SR 814.710, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
(23.12.1999)
Anhang 1 Ziff. 6
Leitsätze
Der Schutz vor Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ist abschliessend in der NISV geregelt, auch im Bereich des vorsorglichen Immissionsschutzes; diesbezüglich bleibt kein Raum für kantonales oder kommunales Recht (E. 5.2). Ortsplanerische Bestimmungen, die anderen als umweltschutzrechtlichen Interessen dienen, wie z.B. der Wahrung des Charakters oder der Wohnqualität eines Quartiers, sind dagegen grundsätzlich möglich, sofern die Zielsetzungen der Fernmeldegesetzgebung respektiert werden. Möglich sind sowohl Zonenvorschriften, die Mobilfunksendeanlagen in bestimmten Zonen grundsätzlich ausschliessen (sog. Negativplanungen), als auch positive Planungen, die besondere Zonen für diese Anlagen vorsehen (E. 5.3).
Zeitschrift URP
URP 2007 515
Publikationsart
Entscheid