Fluglärmimmissionen; Anfechtung des Betriebsreglements
Leitsätze
Die Einhaltung der in der LSV vorgesehenen Planungswerte belegt bei einer wesentlichen Änderung einer bestehenden ortsfesten Anlage wie eines Flugplatzes nicht ohne weiteres, dass alle erforderlichen vorsorglichen Emissionsbegrenzungen getroffen worden sind. Im vorliegenden Fall ist daher zu prüfen, ob die weder schädlichen noch lästigen und daher an sich zulässigen Lärmimmissionen der Motor- und Segelflugzeuge so weit begrenzt wurden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (E. 12.3). Bei Anlagen, welche die massgebenden Planungswerte einhalten, sind weitergehende Emissionsbegrenzungen nur dann wirtschaftlich tragbar, wenn mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann. Mit einer weiteren Einschränkung der Betriebszeiten ist vorliegend keine zusätzliche wesentliche Reduktion der Lärmemissionen zu erwarten. Zudem würden eingeschränkte Betriebszeiten Aus- und Weiterbildungs-…
Zeitschrift URP
URP 2012 31
Publikationsart
Entscheid