Moorlandschaftsschutz, allgemeiner Landschaftsschutz und Ortsbildschutz; bauliche Umgestaltung der geschützten Insel Ufenau
Leitsätze
Zur baulichen Umgestaltung der Insel «Ufenau» im oberen Bereich des Zürichsees bedarf es einer Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone. Deren Erteilung stellt eine Bundesaufgabe dar (E. 1). Die «Ufenau» figuriert sowohl im Moorlandschaftsinventar als auch im BLN-Inventar und im ISOS (E. 2). Das geplante Sommerrestaurant ist ein Neubau. Da dieser nicht dem Schutz der Moorlandschaft dient, kann er nicht bewilligt werden (E. 3). Das Ortsbild kann durch den geplanten Abbruch des gross dimensionierten Anbaus am Haus «zu den zwei Raben» erheblich beeinträchtigt werden. Eine Begutachtung durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege ist obligatorisch (E. 4). Die Konzession für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage und die erforderlichen Spezialbewilligungen müssen erteilt sein, damit sie im Rechtsmittelverfahren zusammen mit den Baubewilligungen beurteilt werden können (E. 5). Bezüglich des geplanten Umbaus…
Zeitschrift URP
URP 2012 225
Publikationsart
Entscheid