Mobilfunk; Bestätigung einer gemeindlichen Standortplanung für Mobilfunkanlagen
Hinweis
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 21.05.2012 (1C_51/2012, 1C_71/2012)
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
Leitsätze
Es ist einzuräumen, dass auch kaschierte Mobilfunkanlagen Angst machen können, wenn man ihren Standort kennt und sich vor ihrer Strahlung fürchtet. Im Zusammenhang mit kommunalen Kaskadenmodellen geht es aber gerade nicht um den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (für welche die Gemeinden nicht zuständig sind), sondern um den Schutz vor ideellen Immissionen. Diese knüpfen nicht an die Strahlungsintensität, sondern in erster Linie an den für die Anwohner wahrnehmbaren Antennenstandort an, der negative Empfindungen und Reaktionen hervorrufen kann. Das vorliegende Kaskadenmodell ist daher auf visuell wahrnehmbare Anlagen zu beschränken (E. 5.5).
Zeitschrift URP
URP 2012 586
Publikationsart
Entscheid