Gewässerschutz; Erteilung einer Wasserrechtskonzession
Leitsätze
Im kantonalen Richtplan müssen Vorhaben für Kleinwasserkraftwerke nicht aufgeführt werden. Zur Koordination der Energiestrategie genügt der vom kantonalen Departement erarbeitete Wasserkataster. Allerdings müssen die Akten mit einem Kurzbericht über die Vereinbarkeit des vorliegenden Projekts mit dem Wasserkataster ergänzt werden (E. 3.3). Das geplante Kraftwerk würde eine Stromproduktion von 1,78 GWh/Jahr erlauben, was 6 Prozent des Potentials für den Ausbau der Kleinwasserkraft im Kanton Waadt gemäss der Energiestrategie 2050 entspricht. Es besteht keine feste untere Grenze der Produktion, ab welcher eine Anlage bewilligt werden kann. Das entsprechende Potential muss vielmehr in der Interessenabwägung berücksichtigt werden (E. 6.1.3). Die Restwassermenge von 50 l/s garantiert die Minimalbedingungen für die Wanderung und die Fortpflanzung der Fische. Allerdings veranschlagt der vom Kantonsgericht beigezogene Experte den durch das Vorhaben…
Zeitschrift URP
URP 2017 396
Publikationsart
Entscheid