Abwasser; Reduktion der Anschluss- und Verbrauchsgebühren durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag; Frage der Rechtmässigkeit mit Blick auf einen Grosseinleiterbetrieb
Leitsätze
Grundsätze Abgaberechtliche Vergünstigungen dürfen nur gewährt werden, soweit es der betreffende Rechtserlass zulässt. Ein rechtswidriger Abgabevergünstigungsvertrag liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung allerdings erst dann vor, wenn Privaten eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Sonderbehandlung gewährt wird, die ihnen wirtschaftliche Vorteile einräumt. Nichts einzuwenden ist unter diesem Blickwinkel gegen einen Erschliessungsvertrag, mit dem sich eine Grundeigentümerin verpflichtet, anstelle von Beiträgen oder Gebühren eine andere vollwertige Gegenleistung zu erbringen (E. 2.2). Reduktion der Anschlussgebühren Im Lichte der vorstehenden Grundsätze ist eine vertragliche Reduktion der Anschlussgebühren nur insoweit zulässig, als dafür eine gleichwertige Gegenleistung erbracht wird (E. 3.3). Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Spiez und der Inhaberin eines weitläufigen Betriebsgeländes reduziert die…
Zeitschrift URP
URP 2018 75
Publikationsart
Entscheid