Gewässerschutz; Realisierung eines Revitalisierungsprojekts unter Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen
Leitsätze
Im Gegensatz zu anderen Projekten, die Verluste von Fruchtfolgeflächen (FFF) nach sich ziehen können, lässt das im Gewässerschutzgesetz festgelegte Ziel der Durchführung von Revitalisierungsprojekten keinen wirklichen Raum für eine Interessenabwägung. So beruht die Revitalisierung von Gewässern auf einem klaren Auftrag des Bundes an die Kantone. Gleiches gilt für die Erhaltung des kantonalen Anteils am Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen. Beide Ziele müssen erreicht werden: Dies geschieht gegebenenfalls durch Kompensation von FFF nach anderen Parametern bzw. bei anderen Planungen oder Vorhaben, deren Durchführung im Gegensatz zu Revitalisierungsprojekten einer Interessenabwägung zugänglich ist (so z. B. durch Auszonungen, der Erhebung bisher nicht erhobener Flächen bzw. durch die Aufwertung von Böden zu FFF). Umfang und Umsetzung einer Kompensationspflicht sind nach den Vorgaben des Sachplans des Bundes vorab auf kantonaler Ebene zu bestimmen, im…
Zeitschrift URP
URP 2019 43
Publikationsart
Entscheid