Energierecht; Bundesrechtskonformität des Verbots von Elektroheizungen und -boilern nach 2030
Leitsätze
Das im Kanton Zürich erlassene Verbot von Elektroheizungen und -boilern nach 2030 steht im Einklang mit übergeordnetem Recht. Das Verbot ist namentlich mit der Eigentumsgarantie vereinbar. Die Massnahmen dienen Anliegen des Umweltschutzes an einer sparsamen Energieverwendung und ausreichenden Energieversorgung. Sie liegen damit im öffentlichen Interesse. Elektroheizungen weisen ein Defizit bei der Effizienz des Stromverbrauchs auf. Zu den energetisch besseren Alternativen zählen Pellet- und Fernwärmeheizungen sowie Wärmepumpen (E. 4).
Das Verbot ist zudem verhältnismässig. Es wurde nicht plötzlich und unvorhersehbar erlassen: Auf Bundesebene trat für Elektroheizungen bereits 1991 eine Bewilligungspflicht in Kraft. Ab Mitte 2013 wurde das kantonale Energiegesetz dahingehend verschärft, dass ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen weder neu noch als Ersatz installiert oder als Zusatz eingesetzt werden dürfen. Die vorgesehene Frist…
Zeitschrift URP
URP 2023 502
Publikationsart
Entscheid