Anmerkung der Redaktion zu BVGer, Abteilung I, A-1706/2023, Urteil vom 19. Februar 2024; Landesversorgung; ungenügende Interessenabwägung bei der Erstellung des Reservekraftwerks Birr
Anmerkung der Redaktion
1. Am 23. September 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr, befristet bis 31. Mai 2023 (nachfolgend und im Urteil: Bereitstellungsverordnung). Tags darauf bewilligte das UVEK die Bereitstellung dieses Reservekraftwerks, am 12. Dezember 2022 vom gleichen Departement unter Abweisung von Einsprachen bestätigt. Diese Bewilligung erwuchs in Rechtskraft.
Am 21. Dezember 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage, ebenfalls befristet bis 31. Mai 2023 (nachfolgend und im Urteil: Betriebsverordnung). Am darauffolgenden Tag erteilte das UVEK die Bewilligung für den Betrieb des Reservekraftwerks Birr, befristet bis 31. Mai 2023, am 20. März 2023 vom UVEK unter Abweisung von Einsprachen bestätigt. Die Verfügung vom 20. März…
Zeitschrift URP
URP 2024 414
Publikationsart
Anmerkung