Beurteilung eines Windpark-Projekts unter verschiedenen Gesichtspunkten
Leitsätze
Koordinations- und Richtplanerfordernis
Die streitige Nutzungsplanung eines Windparks ist sowohl bei internationaler (Grenzgebiet) als auch interkantonaler Betrachtung hinreichend koordiniert. Zudem ist der dieser Planung zugrunde liegende Richtplan rechtskonform: U. a. entspricht die Auswahl dem gebotenen Vorgehen, gestützt auf eine kantonsweite Variantenprüfung die zur Errichtung von Windkraftanlagen ungeeigneten Standorte auszuschliessen (Negativplanung) und die dazu geeigneten Standorte (wie den vorliegenden) einzuschliessen (Positivplanung) (E. 2–3).
Landschaftsschutz
Der Windpark liegt ausserhalb des BLN. Das Vorhaben ist vom national geschützten Gebiet («Vallée de La Brévine») aus nur sehr punktuell sichtbar; die einschlägigen Schutzziele sind mithin nicht gefährdet. Im Übrigen berücksichtigt das Projekt die weiteren landschaftlichen Aspekte durch Stellung und Farbwahl (E. 10.2; vertieft…
Zeitschrift URP
URP 2024 354
Publikationsart
Entscheid