Lärmsanierung Schiessanlage Hüslenmoos; Leitverfahren; Zonenkonformität; UVP
Leitsätze
Die vertraglich vereinbarte Änderung der Kompetenzordnung und Zusammenfassung verschiedener Verfahren in einem konzentrierten Sanierungs- und Plangenehmigungsverfahren bei der für Militäranlagen zuständigen Bundesbehörde ist unter den vorliegenden Umständen mit dem Bundesrecht vereinbar (E. 5.1). Schiessanlagen sind in der Landwirtschaftszone zwar nicht zonenkonform. Gehen jedoch bei einer Lärmsanierung einer bestehenden Anlage die erforderlichen Massnahmen nicht über das nach Art. 24c RPG Zulässige hinaus, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden, ohne dass eine vorangehende Revision der kommunalen Nutzungsplanung erforderlich wäre (E. 5.2.1 und 5.2.3). Trotz Kapazitätserweiterung einer Anlage im Rahmen einer Lärmsanierung kann auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden, wenn die Umweltbelastungen für die Betroffenen insgesamt verringert werden, keine neuen Umweltbelastungen auftreten und keine Betroffenen neu dazukommen (E. 6.2).…
Zeitschrift URP
URP 2007 798
Publikationsart
Entscheid