Kanalisationsanschlusspflicht
Leitsätze
Zumutbarkeit der Kosten eines Kanalisationsanschlusses: Frage offen gelassen, ob neben den Investitionskosten auch die Betriebskosten einer Abwasserpumpe zu den Kosten des Anschlusses zu rechnen sind (E. 2f–h). Wird eine neue Kanalisation erstellt, sind auch die noch nicht amortisierten Investitionskosten für eine früher auf behördliche Verfügung hin erstellte Jauchegrube in die Berechnung der Kosten des Anschlusses einzubeziehen (E. 3a–h). Vorliegend überschreiten die gesamten Anschlusskosten den von der Rechtsprechung noch als zumutbar erachteten Betrag von Fr. 7'500.– pro Einwohnergleichwert (E. 3i). Die Ausnahmebestimmung von Art. 12 Abs. 4 GSchG schafft nicht ein persönliches Sonderrecht für in der Landwirtschaft tätige Personen; vielmehr sollen bestimmte Gebäude mit Rücksicht auf eine sinnvolle landwirtschaftliche Verwertung von Abwässern, also aus sachlichen Gründen, von der Kanalisationsanschlusspflicht befreit werden. Massgebend ist also…
Zeitschrift URP
URP 2002 225
Publikationsart
Entscheid