Verkehrs- und Umweltbelastung durch eine publikumsintensive Anlage
Leitsätze
Der Raumplanungsbericht als Koordinationsinstrument zwischen dem Umweltrecht und dem Raumplanungsrecht, muss sich konkret zu den Fragen betreffend Luftreinhaltung äussern, die mit dem vorgesehenen Projekt verbunden sind und aufzeigen, wie unerwünchte Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden können (E. 5.2.3). Da die Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs nicht im Einflussbereich der privaten Bauherrschaft liegen, kann er im Baubewilligungsverfahren nicht gestützt auf Art. 11 oder Art. 12 USG verpflichtet werden, den öffentlichen Verkehr auszubauen. Dieser Umstand schliesst jedoch nicht aus, dass gestützt auf andere bundesrechtliche oder kantonale Rechtsnormen derartige Massnahmen ergriffen werden könnten und bei ihrem Fehlen die Planungsgenehmigung verweigert werden kann (E. 7.4). Eine mittelmässige Erschliessung vermag keine relevanten öV-Anteile zu generieren und kann demnach auch nicht als emissionsreduzierende Massnahme gemäss Art.…
Zeitschrift URP
URP 2010 532
Publikationsart
Entscheid